Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sarah Brümmer
“Veranstalterin/Auftragnehmerin”
Sarah Brümmer HBC
Hansastr. 11
49134 Wallenhorst
USt-IdNr.: DE326287192
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Veranstalterin, wie z.B. Coaching, Seminar, Workshop, Training, Ausbildung, auch genannt „Dienstleistung oder Veranstaltung“ nach diesem Vertrag mit ihrem Geschäftspartner, nachstehend „Teilnehmer“, „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.
· Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt sollte der Teilnehmer keinen Widerspruch einlegen. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Veränderungen an die Veranstalterin senden.
· Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten der Veranstalterin abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
· Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
· Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit diese AGB, Vertragsangebote, Vertragsergänzungen oder andere Vertragsteile, gleich von welcher Vertragspartei sie eingeführt wurden, für Informationszwecke in eine andere Sprache übersetzt werden, findet für Auslegungsfragen ausschließlich die deutschsprachige Version Anwendung.
· Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
2. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags befinden sich in der Auftragsbeschreibung. Die Veranstalterin behält sich Leistungsänderungen nach Trainingsbeginn aus Gründen der effektiveren und effizienteren Zielerreichung im Sinne des Kunden vor. Die Dienstleistung entspricht der vollständigen Auftragsbeschreibung. Elemente werden nur nach Absprache verändert.
3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande durch die Übermittlung der ausgefüllten und beidseitig unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Vertrag/Angebot oder durch eine Bestätigung per Email, wenn die ausgefüllte und unterschriebene/r/s Teilnahmeerklärung/Vertrag/Angebot nachgereicht wird.
Jeder Teilnehmer (oder der Vertragspartner) erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigung oder ein Ablehnungsschreiben.
4. Teilnahme und Anmeldung
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind die in der Auftragsbeschreibung vereinbarte Anzahl an Teilnehmern begünstigt. Veränderungen müssen vorab an die Veranstalterin mitgeteilt werden.
Bei einer Gruppenveranstaltung (z.B. Betriebsausflug, Business Offsite) schließt der, für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. weisungsbefugten Person einen Teilnehmervertrag für die ganze Gruppe ab.
5. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet am vereinbarten Zeitpunkt.
Termine werden vorab festgelegt und sind, wenn nicht anders vereinbart, einzuhalten.
6. Kosten und Gebühren
Für Geschäftsbeziehungen, Firmen und Organisationen:
Die jeweiligen Teilnahmegebühren sind mit Ausbildungs-, Trainings-/Workshop- bzw. Veranstaltungsbeginn fällig. Die Zahlungen können nach Vereinbarung in Raten erfolgen, eine solche Vereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnung wird von der Veranstalterin unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen vier Wochen vor Seminarstart/Ausbildungsbeginn oder wenn kürzer direkt zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots als PDF-Dokument per E-Mail zugesandt.
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
Zahlungen erfolgen als Überweisung gemäß den auf der Rechnung angegeben oder im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, die innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zu begleichen ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sämtliche Leistungen verstehen sich inklusive/exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19% entsprechend der Rechnungsstellung.
Private Kunden und Privatklienten:
Rechnung, die die Veranstalterin an private Kunden richtet, sind sofort nach Erhalt der Rechnung oder entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
Zahlungsbedingungen, wie Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich und werden schriftlich festgehalten.
7. Weitere Bestimmungen
Es gelten die Regelungen der Trainings, Workshops, Ausbildungen, Seminare und Veranstaltungen, die in den jeweiligen Informations- und Anmeldeunterlagen einsehbar sind. Der Veranstaltungsort wird, wenn nicht anders vereinbart, vom Teilnehmer gestellt. Bei Veranstaltungen, die seitens des Trainers organisiert sind, gelten die Bedingungen des Veranstaltungsorts. Eventuell anfallende Kosten für Übernachtung und weitere Verpflegung sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
8. Rücktritt
Die Veranstalterin behält sich vor bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Veranstalterin die zu dem Rücktritt führenden Gründe nachweisen und dem Teilnehmer/Auftraggeber ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Bereits erbrachte Leistungen (wie zum Beispiel Vorbereitungen von Unterlagen) werden dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt. Sollte die Teilnahmegebühr bereits vollständig gezahlt worden sein, wird diese anteilig in Höhe der noch nicht erbrachten vertraglich geschuldeten Leistungen erstattet. Die Auftragnehmerin haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen z. B. per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.
9. Stornierungsfrist/Stornierung einer Dienstleistung
Geschäftsbeziehungen, Firmen und Organisationen:
Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf die gesamte Buchung. Eine Buchung/Dienstleistung umfasst die gesamten Trainingseinheiten/-bestandteile und weitere vertraglich festgelegten Bestandteile wie z.B. verpflichtende Unterkunftsbuchung.
Die Buchung einer Dienstleistung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften storniert werden:
9.2 Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
9.2
· Bis einschließlich 45 Tage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung ist das Honorar nicht (anteilig) fällig, sondern eine Bearbeitungsgebühr von 150 EUR. Angefallene Detailkonzeptionskosten können zusätzlich, je nach Vereinbarung im individuellen Vertrag, in Rechnung gestellt werden.
· Stornierung zwischen 44 und 14 Tage vorher: 25% der vereinbarten Vergütung
· Stornierung zwischen 14 und sieben Tage vorher: 50% der vereinbarten Vergütung
· Stornierung zwischen sechs und drei Tagen vorher: 75% der vereinbarten Vergütung
· Stornierung kurzfristig vor verabredetem Treffen zwischen zwei und einem Tag vorher bzw. am selben Tag: 100% der vereinbarten Vergütung zuzüglich Ersatzes notwendiger Stornokosten von Dritten, wie z.B. Transportkosten der Anreise.
· Wird eine Dienstleistung seitens des Auftraggebers während der Dienstleistungsdauer storniert, sind 100% der Kosten fällig.
9.3 Eine Umbuchung oder Reduzierung der Termine liegt im Ermessen der Auftragnehmerin und kann individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt werden sofern eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
9.4 Stornierung von Einzelterminen in einer Geschäftsbeziehung (Business Coaching):
Eine Stornierung von Einzelterminen ist bis zu 24h vorher kostenfrei. Bei einer kurzfristigeren Stornierung von weniger als 24h vorher werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallentschädigung beträgt 150 EUR (einhundertfünfzig Euro) je Zeitstunde.
Eine Ausfallentschädigung trifft auch bei einem kostenlosen Erstgespräch zu, sollte dies unter 24h vor dem Termin seitens des Klienten abgesagt werden oder bei nicht erscheinen. Die Höhe der Ausfallentschädigung, die dem potenziellen Klienten in Rechnung gestellt wird beläuft sich auf 80 EUR (achtzig Euro).
Privatklienten:
Bei Trainings/Seminaren/Workshops/Retreats:
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.
Die Stornierung von Buchungen können bis zu 45 Tage vorher kostenfrei vorgenommen werden.
Ab 44 Tagen vor Beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% fällig, wenn nicht anderweitig vereinbart.
Ab 30 Tagen vor Beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% fällig, wenn nicht anderweitig vereinbart.
Bei nicht-erscheinen oder Stornierung unter 24h wird 100% des Betrags fällig.
Ausbildungen:
Die Stornierung von Buchungen können bis zu 45 Tage vorher kostenfrei vorgenommen werden.
Ab 44 Tagen vor Beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% fällig, wenn nicht anderweitig vereinbart.
Ab 30 Tagen vor Beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% fällig, wenn nicht anderweitig vereinbart.
Ab sieben Tagen vor Beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% fällig.
Bei nicht-erscheinen oder Stornierung unter 24h oder nach dem Start der Dienstleistung wird 100% des Betrags fällig.
Stornierung von Einzelterminen (Coaching, Einzelaufstellung, etc.):
Eine Stornierung von Einzelterminen ist bis zu 24h vorher kostenfrei. Bei einer kurzfristigeren Stornierung von weniger als 24h vorher werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallentschädigung beträgt 150 EUR (einhundertfünfzig Euro) je Zeitstunde.
Eine Ausfallentschädigung trifft auch bei einem kostenlosen Erstgespräch zu, sollte dies unter 24h vor dem Termin seitens des Klienten abgesagt werden oder bei nicht erscheinen. Die Höhe der Ausfallentschädigung, die dem potenziellen Klienten in Rechnung gestellt wird beläuft sich auf 80 EUR (achtzig Euro).
10. Verschiebung
Sollten die anfänglich festgelegten Daten einer Veranstaltung, bestehend aus mehreren Terminen aufgrund wichtiger Gründe nicht einhaltbar sein, behält sich die Auftragnehmerin vor, diese mit vorheriger Ankündigung von drei Tagen vorher abzusagen und zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Bei Krankheit seitens der Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin gefunden. Wird dies seitens des Auftraggebers nicht möglich sein oder gewünscht sein, werden weitere Lösungen gefunden zur Nachholung der Dienstleistung gefunden.
Die angefallenen Konzeptionierungen, Inhalte (wie Workbooks, Handouts, Präsentationen) werden anteilig zur Verfügung gestellt und können seitens Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Teilnehmer/Auftraggeber (hier gemeint, die Gruppe), einen Termin verschieben müssen, kann dies kostenfrei bis zwei Wochen vor dem Termin stattfinden, unter Bedingung, dass ein Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Wochen, je nach Verfügbarkeit der Veranstalterin, vereinbart wird.
Sollte der Termin innerhalb von sechs Wochen nicht nachgeholt werden, obwohl die Veranstalterin zwei Ersatztermine angeboten hat, entfällt die Pflicht zur Erbringung der für diesen Termin geschuldeten Leistung.
Wird ein Termin unter zwei Wochen vor der Veranstaltung verschoben, wird eine Verschiebungsgebühr von 3% der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei wiederkehrenden Terminen zum Beispiel einer Trainingsreihe.
Verschiebung von Einzelterminen in einer Geschäftsbeziehung (Business Coaching):
Eine Verschiebung von Einzelterminen ist bis zu 24h vorher kostenfrei. Bei einer Verschiebung am selben (Werk-)tag werden eine Verschiebungsgebühr von 20% des 60 min. Honorars zusätzlich in Rechnung gestellt.
11. Urheberrecht
Alle an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Übungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein der Veranstalterin. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
12. Allgemeine Bestimmungen
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ausbildungen, Trainings oder einzelne Seminare stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Als seriöser Coach, Trainerin, Beraterin und Inhaberin von Sarah Brümmer HBC versichere ich, Sarah Brümmer, hiermit ausdrücklich keinerlei Sekte anzugehören. Dies widerspricht meiner grundsätzlichen Lebensauffassung.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Teilnahme von der Veranstalterin gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung, Art. 6, sowie des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Weitere detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz finden sich auch in der Datenschutzerklärung auf folgender Website: https://www.sarahbruemmer.com/datenschutz.
Die Nutzung und/oder Umsetzung von Teilnehmerunterlagen und Konzepten und/oder die Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erfolgt ausschließlich durch die Veranstalterin oder mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Stand: 27.11.2025
Sarah Brümmer
Hansastr. 11
49134 Wallenhorst